Der Kampf um den Drachen Kokosnuss

Verlagsgruppe Penguin Random House klagt gegen OpenAI

Published: 31.3.2026 | Photo / Video: AI generated, Freepik, Nanobanana

Penguin Random House zieht gegen OpenAI vor Gericht: Der Vorwurf, der KI-Anbieter habe urheberrechtlich geschützte Inhalte aus der Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ für das Training von ChatGPT genutzt, könnte weitreichende Folgen für die gesamte Buchbranche haben. Der Fall zeigt, wie stark sich die Machtfrage zwischen Verlagen und KI-Unternehmen inzwischen zugespitzt hat.

Disclaimer zum Foto: Das Bild soll den Rechtsstreit satirisch illustrieren – und zeigt bereits das Problem: Binnen Minuten hat die KI (in dem Fall nicht ChatGPT, sondern Googles Nanobanana) ein neues Cover generiert, nach dem Wunsch des users.

Der Vorwurf der „Memorisierung“

Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob Inhalte aus den Werken so stark in das Modell eingegangen sind, dass ChatGPT geschützte Passagen oder bildliche Elemente in ähnlicher Form wiedergeben kann. Penguin Random House sieht darin keine bloße inhaltliche Anregung, sondern eine mögliche Form unzulässiger Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung.

Konkret: 

  • Bereits auf einfache Eingaben gebe ChatGPT Inhalte aus urheberrechtlich geschützten Werken von Ingo Siegner in erkennbarer Form wieder.

  • Der Chatbot erzeuge außerdem Illustrationen der Figur des „Kleinen Drachen Kokosnuss“, die dem Original zum Verwechseln ähneln.

  • Darüber hinaus mache ChatGPT eigeninitiativ Vorschläge zur Erstellung eines druckfertigen Manuskriptes einschließlich rechtsverletzendem Cover und Klappentexten sowie konkreten Anleitungen zur Einstellung auf Selfpublishing-Plattformen.

Teil einer größeren Auseinandersetzung

Die Münchener Klage ist Teil einer wachsenden internationalen Debatte über den Umgang von KI-Unternehmen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten. Erst im März 2026 hatten auch Merriam-Webster und Encyclopaedia Britannica OpenAI in New York verklagt. Ihr Vorwurf: ChatGPT nutze ihr Wissen so, dass Nutzer seltener auf die Webseiten der Verlage gelangten und damit wichtige Werbe- und Aboerlöse entstünden.

Hinzu kommt der im September 2025 bekannt gewordene Vergleich von Anthropic mit Autoren über 1,5 Milliarden Dollar. Der Fall gilt als Signal dafür, dass die rechtswidrige Nutzung von Trainingsdaten für KI-Unternehmen erhebliche finanzielle Folgen haben kann (wir berichteten).

Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat vor dem Landgericht München kürzlich einen Sieg gegen OpenAI errungen. Im Zentrum des Verfahrens standen neun konkrete Songs, darunter bekannte Titel wie „Atemlos“ von Helene Fischer, „Männer“ von Herbert Grönemeyer, „Über den Wolken“ von Reinhard Mey und „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski.

Das Gericht stellte fest, dass ChatGPT die Liedtexte dieser Songs „memorisiert“ und teilweise „exakt“ oder „weitgehend identisch“ wiedergegeben hat. Dies stellt nach Ansicht des Gerichts eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung dar (Az. 42 O 14139/24). Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Eine strategische Zwickmühle

Besonders brisant ist der Fall auch wegen der Muttergesellschaft Bertelsmann: Der Konzern hatte erst im Januar 2025 eine Partnerschaft mit OpenAI angekündigt und setzt die Technologie in verschiedenen Unternehmensbereichen ein. Während Bertelsmann also mit OpenAI kooperiert, geht eine Tochtergruppe nun rechtlich gegen denselben Anbieter vor.

Das zeigt die Spannungen, in denen sich viele Medienhäuser bewegen: Einerseits wollen sie die Effizienzgewinne der KI nutzen oder auch Inhalte an die KI-Giganten lizenzieren, andererseits ihr geistiges Eigentum schützen und Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte sichern.

Stimmen zum Verfahren

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„Menschliche Kreativität ist und bleibt der Kern unserer Arbeit. Mit dieser Klage wollen wir dazu beitragen, Urheberrechte auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz wirksam zu schützen und faire Rahmenbedingungen zu sichern.“

Carina Mathern, Verlegerin und Mitglied der Geschäftsleitung der Penguin Random House Verlagsgruppe. Foto: Dominik Rößler / Penguin Random House Verlagsgruppe

„KI darf nicht auf Kosten derer wachsen, die Inhalte schaffen. Wer urheberrechtlich geschützte Werke nutzt, muss für transparente, faire und lizenzierte Lösungen sorgen.“

Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Foto: Börsenverein, Liquid-Frankfurt.de

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„Wir begrüßen eine Klage gegen eines der KI-Big-Tech-Unternehmen aus dem Buchbereich ausdrücklich, und freuen uns sehr, dass die Klage sowohl Text als auch Illustration umfasst.“

Katharina Uppenbrink, Geschäftsführerin der Initiative Urheberrecht.

Foto: @gezett / IU

„Das Verfahren ist zunächst ein weiterer wichtiger Fall, in dem es um Memorisierung geht. Neu und ungeklärt ist aber: Haftet OpenAI als Mittäter oder Gehilfe bei gewerbsmäßiger Rechtsverletzung, wenn das System eigeninitiativ vollständige Vermarktungsmodelle anbietet (Cover, Klappentext, Plattform-Anleitung), ohne dass der Nutzer danach gefragt hat? Das Verfahren kann also die Frage der Störerhaftung von generativen KI-Anbietern klären, für die es bislang noch keine Rechtsprechung gibt.“

Rechtsanwältin Sabine Richly

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