Zwischen Hysterie und Fahrlässigkeit

Corina Lingscheidt über die Panikmache um KI-Kennzeichnungspflicht

Published: 31.03.2026 | Photo: AI generated

Wer in den vergangenen Monaten in der KI-Bubble auf LinkedIn aktiv ist, bekommt leicht den Eindruck: Die Regulierung künstlicher Intelligenz steht kurz davor, den digitalen Alltag in ein Bürokratiemonster zu verwandeln. Jeder Post ein Risiko, jedes Bild ein potenzieller Rechtsverstoß, jeder Satz aus einem Sprachmodell angeblich kennzeichnungspflichtig. Besonders rund um den EU AI Act hat sich eine Erzählung etabliert, die irgendwo zwischen Verunsicherung und bewusster Dramatisierung einzuordnen ist. Was ist wirklich Pflicht in Sachen KI-Kennzeichnung?

Zunächst einmal: Es gibt keine pauschale Pflicht, sämtliche KI-generierten Inhalte zu kennzeichnen. Diese Vorstellung hält sich hartnäckig, ist aber bei genauerer Betrachtung nicht haltbar. Der regulatorische Ansatz der EU folgt keinem Gießkannenprinzip, sondern einer risikobasierten Logik. Entscheidend ist also nicht, ob KI im Spiel war, sondern wie sie eingesetzt wurde – und welche Wirkung das Ergebnis potenziell entfalten kann.

Genau hier beginnt die Differenzierung, die in vielen Debatten verloren geht. Besonders relevant wird die Kennzeichnungspflicht bei sogenannten synthetischen oder manipulierten Inhalten, die real wirkende Personen, Ereignisse oder Umstände abbilden;, also dort, wo Täuschung plausibel wird. Der klassische Deepfake ist das naheliegendste Beispiel: ein Video, das eine Person scheinbar authentisch etwas sagen oder tun lässt, was nie passiert ist. In solchen Fällen ist Transparenz eine notwendige Schutzmaßnahme.

Was gilt als „ausreichende redaktionelle Kontrolle“?

Komplexer wird es bei Texten. Auch hier kann eine Offenlegungspflicht greifen, insbesondere wenn Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse verbreitet werden und dabei maßgeblich durch KI erzeugt wurden. Es existieren allerdings Ausnahmen: Wird ein Inhalt redaktionell geprüft und übernimmt eine verantwortliche Instanz (Einzelperson, GmbH) die inhaltliche Kontrolle, kann die Kennzeichnungspflicht entfallen.

Das klingt wie ein Freibrief – ist aber keiner. Denn was genau als „ausreichende redaktionelle Kontrolle“ gilt, ist nicht definiert. Reicht ein kurzer Faktencheck? Muss der gesamte Text inhaltlich durchdrungen und eigenständig bewertet werden? Oder ist eine tiefgehende inhaltliche Überarbeitung erforderlich? Diese Fragen sind bislang nicht abschließend geklärt und werden erst durch Praxis, Leitlinien und Rechtsprechung präzisiert werden.

In der Grauzone entsteht Unsicherheit

Genau in dieser Grauzone entsteht ein Großteil der Unsicherheit – und damit auch der Raum für zugespitzte Interpretationen. Auf der einen Seite stehen Stimmen, die eine umfassende Kennzeichnungspflicht heraufbeschwören und Angst bei Privatpersonen verbreiten. Andere wollen vollständig entwarnen und suggerieren, für alltägliche Anwendungen bestehe keinerlei Handlungsbedarf.

Beide Perspektiven greifen zu kurz:

Wer KI als Werkzeug nutzt, bewegt sich nicht automatisch in einem regulatorischen Problemraum. Ein LinkedIn-Post, der mit Unterstützung eines Sprachmodells formuliert wurde, ist regelmäßig kein Fall für eine Kennzeichnungspflicht. Insbesondere dann nicht, wenn er eigenständig geprüft, angepasst und verantwortet wird. Anders sieht es aus, wenn Inhalte gezielt darauf ausgelegt sind, Realität zu simulieren oder Wahrnehmung zu verzerren.

Die entscheidende Frage lautet also nicht: „Habe ich KI verwendet?“, sondern vielmehr: „Erzeuge ich einen potenziell irreführenden Eindruck?“ Genau an dieser Schnittstelle setzt der Gesetzgeber an.

Was in der öffentlichen Debatte oft fehlt, ist ein nüchterner Umgang mit dieser Differenzierung. Regulierung wird entweder als Bedrohung oder als belanglos abgetan – selten jedoch als das, was sie in diesem Fall ist: ein Versuch, technologische Entwicklung und gesellschaftliche Schutzmechanismen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.

Panikmache hilft dabei ebenso wenig wie Verharmlosung. Wer die Regeln ignoriert, weil sie angeblich irrelevant sind, riskiert Fehlentscheidungen. Wer sie überinterpretiert, lähmt sich selbst und andere unnötig.

news.de-Corina-Lingscheidt

Corina Lingscheidt ist seit über 10 Jahren als Geschäftsführerin in der Medienbranche aktiv. Unter der Dachmarke der MM New Media GmbH betreibt die studierte Journalistin und Psychologin mit ihrem Team u. a. die reichweitenstarken Websites news.deunternehmer.de und qiez.de. Dabei setzt sie auf eine hybride Redaktion und ergänzende automatisierte Nachrichtenerstellung. Ihre Themen sind: Online-Medien, KI und New Work.