Meta will unsere Inhalte. Und wir sollen zustimmen?

Unsere Kolumnistin Corina Lingscheidt über die neuen Nutzungsbedingungen von Meta und warum Verlage diese nicht einfach hinnehmen sollten

Published: 5.11.2026 | Photo / Video: AI generated, Magnific

Am 30. Oktober hätten Metas neue Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. Stattdessen hat die britische Wettbewerbsbehörde CMA an diesem Tag eine Untersuchung gegen den Konzern eingeleitet. Sie prüft, ob Meta seine Marktmacht missbraucht, indem es Publishern und Werbetreibenden unfaire Bedingungen auferlegt. Ein bemerkenswerter Verlauf für eine Änderung, die Meta selbst als bloße Klarstellung bezeichnet.

Worum geht es? Wer Facebook oder Instagram geschäftlich nutzt, also eine Seite betreibt oder Anzeigen schaltet, sollte Meta künftig erlauben, die mit dem Konto verknüpften Websites automatisiert zu crawlen, zu analysieren und zwischenzuspeichern, einschließlich der darüber erreichbaren Inhalte. Für einen Verlag hieße das: Mit dem Facebook-Auftritt der Marke stünde unter Umständen auch die eigene Website samt Archiv zur Verfügung. Die Klausel gestattet Meta außerdem, Testzugänge anzulegen. Was das für Inhalte hinter einer Paywall bedeuten könnte, muss man in dieser Branche niemandem erklären.

 

In der ursprünglichen Fassung war sogar ausdrücklich vom Training von KI-Systemen die Rede. Nach den ersten Protesten hat Meta diese Formulierung gestrichen und den Start auf den 20. November verschoben. Inzwischen ist die Einführung ganz ausgesetzt, bis Gespräche mit Branchenverbänden geführt sind. Meta weist die Vorwürfe zurück: Die Regeln bezögen sich nur auf Werbe- und Geschäftsprodukte, und Vorgaben in der robots.txt würden weiterhin respektiert. Im Vertragstext steht diese Zusage nicht. Solange das so bleibt, ist sie eine Absichtserklärung, auf die sich kein Verlag berufen kann.

Einwilligung per Weiternutzung

Man könnte die Aufregung für übertrieben halten. Große Teile unserer Websites sind öffentlich zugänglich und werden seit Jahren von Suchmaschinen, Aggregatoren und anderen Systemen erfasst. Verlage profitieren selbst davon, dass ihre Inhalte gefunden und über externe Plattformen verbreitet werden. Dass ein Konzern seine Geschäftsbedingungen an neue Produkte anpasst, ist für sich genommen noch kein Skandal.

 

Problematisch ist die Art, wie die Zustimmung zustande kommt. Die neuen Bedingungen gelten mit der weiteren geschäftlichen Nutzung der Meta-Dienste, ein gesonderter Widerspruch ist nicht vorgesehen. Für viele Publisher sind Facebook und Instagram nach wie vor wichtige Kanäle für Reichweite und Vermarktung. Wer die Klausel nicht akzeptieren will, müsste im Zweifel auf seine geschäftliche Präsenz dort verzichten. Die norwegischen Medienhäuser, die gegen Meta vor Gericht gezogen sind, nennen das eine Alles-oder-nichts-Entscheidung. Mit einer Verhandlung zwischen Geschäftspartnern hat das wenig zu tun.

 

Dass Meta die Inhalte verarbeiten darf, die wir selbst auf Facebook veröffentlichen, dürfte selbstverständlich sein. Daraus ein Zugriffsrecht auf unsere Websites und Archive abzuleiten, geht mir deutlich zu weit. Die gestrichene KI-Passage ändert daran wenig, denn für welche Zwecke die erfassten Daten am Ende verwendet werden dürfen, bleibt aus Sicht der Verlage unklar.

Lizenz oder Kleingedrucktes

Wirtschaftlich ist die Sache besonders ärgerlich. Seit Monaten ringt die Branche darum, wie Medienhäuser für die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Unternehmen vergütet werden können, während KI-generierte Antworten die Klickraten drücken. Meta hat selbst mit einzelnen Medienunternehmen bezahlte Vereinbarungen geschlossen und damit anerkannt, dass journalistische Inhalte einen wirtschaftlichen Wert haben. Warum sollte die Nutzung vergleichbarer Inhalte anderer Publisher dann über die Geschäftsbedingungen eines Werbekontos geregelt werden?

Ungewohnt geschlossen

Bemerkenswert finde ich die Reaktion der Medienbranche. Innerhalb weniger Tage haben sich WAN-IFRA, der European Publishers Council und zahlreiche nationale Verbände zu Wort gemeldet. In Deutschland haben BDZV und MVFP die EU-Kommission aufgefordert, die Klausel zu prüfen und vorerst zu untersagen. In Norwegen haben zehn Medienhäuser, darunter NRK und Schibsted, vor dem Bezirksgericht Oslo eine vorläufige Verfügung gegen die neuen Bedingungen erwirkt. Mit der Untersuchung der CMA ist die rechtliche Frage, die in solchen Debatten oft abstrakt bleibt, nun sehr konkret geworden.

 

Meta hat seine Bedingungen vermutlich nicht aus reiner Einsicht auf Eis gelegt. Der gemeinsame Druck hat Wirkung gezeigt. Ob der Konzern zu substanziellen Änderungen bereit ist, werden die angekündigten Gespräche zeigen. Eine weitere Verschiebung oder eine sprachliche Glättung der Klausel reicht nicht aus. Die Branche braucht verbindliche Zusagen im Vertragstext, zur robots.txt ebenso wie zum Verwendungszweck der erfassten Inhalte, und für jede weitergehende Nutzung eine gesonderte Lizenz. Vor allem muss es möglich sein, die Nutzung der eigenen Inhalte abzulehnen, ohne den geschäftlichen Auftritt auf Facebook oder Instagram aufzugeben.

 

Bislang verhandeln Medienhäuser zu oft einzeln mit den Plattformen, während diese die technischen und vertraglichen Rahmenbedingungen weitgehend allein setzen. Die vergangenen Wochen haben gezeigt, wie viel Gewicht die Branche hat, wenn sie international geschlossen auftritt. Diese Geschlossenheit sollten wir beibehalten, auch wenn die nächste Klausel weniger Schlagzeilen macht. Meta will unsere Inhalte. Dann soll Meta auch darüber verhandeln.

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Corina Lingscheidt ist seit über 10 Jahren als Geschäftsführerin in der Medienbranche aktiv. Unter der Dachmarke der MM New Media GmbH betreibt die studierte Journalistin und Psychologin mit ihrem Team u. a. die reichweitenstarken Websites news.de, unternehmer.de und qiez.de. Dabei setzt sie auf eine hybride Redaktion und ergänzende automatisierte Nachrichtenerstellung. Ihre Themen sind: Online-Medien, KI und New Work.

Meta will unsere Inhalte. Und wir sollen zustimmen?